nach oben

Kostenübernahme durch Land/SHV
Wann kommt es zu einer Kostenübernahme durch das Land/ den Sozialhilfeverband und wie erhält man diese?

Für die Bezahlung eines Pflegeheimplatzes werden das Pflegegeld sowie 80% der Pension herangezogen. Übersteigen die monatlichen Kosten das Einkommen der betroffenen Person so ist es möglich, dass das Land oder der SHV die Differenz übernimmt.

Für eine Kostenübernahme wird ein Sozialhilfeantrag in der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person gestellt. Von dort aus wird der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Sozialamt weitergeleitet, die dann über die Zuzahlung entscheidet.